Teiche

3 Millionen Euro für die Teichwirtschaft in Sachsen

Förderung von extensiver Teichwirtschaft und Naturschutz

Die sächsischen Teichwirtschaften erhalten dieser Tage die jährlich bewilligten Fördermittel für die Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023). Ausgezahlt werden rund 3 Millionen Euro an 84 Teichwirtschaften und Naturschutzverbände. Mit dieser Förderung werden der Erhalt der Teichkulturlandschaft honoriert sowie die Mehraufwendungen und Ertragsminderungen bei der Erfüllung spezifischer Naturschutzleistungen ausgeglichen. Die Fläche der geförderten Teiche im Freistaat Sachsen beträgt 7.859 Hektar.

Gefördert werden Maßnahmen der Teichpflege und zum Erhalt der Kulturlandschaft sowie der naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung. Hierzu gehören unter anderem ein bestimmter Fischbesatz, die Pflege der Teichbodenvegetation sowie Vorgaben bei der Teichdüngung und Kalkung. Im Jahr 2023 wurde erstmalig die ökologische Karpfenproduktion auf 360 Hektar Teichfläche gefördert.

Über 95 Prozent der Förderung werden für Teichflächen mit Fischproduktion aufgewendet. Die Finanzierung dieser Fördermaßnahmen erfolgt zu 70 Prozent aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei-, und Aquakulturfonds (EMFAF) und zu 30 Prozent aus Landesmitteln. Die Maßnahmen, die vorrangig oder ausschließlich dem Schutz bedrohter Arten in Teichen zugutekommen, werden aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) finanziert. Die sächsischen Mittel werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts zur Verfügung gestellt.