Krankenhaus

20 Millionen Euro zusätzlich für Sachsens Krankenhäuser

Das Sozialministerium unterstützt die sächsischen Plankrankenhäuser mit zusätzlichen 20 Millionen Euro im Wege der Pauschalförderung. Dies hat das Kabinett heute beschlossen. Hintergrund: Die Krankenhäuser im Freistaat Sachsen sehen sich mit einer schwierigen wirtschaftlichen Situation konfrontiert, die sich in den letzten zwei Jahren aufgrund gestiegener Energiepreise, Tariferhöhungen beim Personal sowie weiterhin bestehendem Fallrückgang weiter verschärft haben. Die ausstehende Krankenhausreform des Bundes wird die Häuser frühestens 2025 wirtschaftlich stärken. Mit der zusätzlichen Pauschalförderung soll die Situation bis dahin stabilisiert werden.

Hintergrund

Die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser obliegt den Krankenkassen; die Zuständigkeit für die entsprechenden rechtlichen Regelungen dem Bund. Die Bundesländer sind für die Investitionskosten (Bau, Sanierung und größere Geräte) zuständig. Der Freistaat unterstützt die Krankenhäuser in diesem Bereich mit Pauschalförderung, Einzelförderung und (durch den Bund kofinanzierte) Strukturfondsförderung. Seit der Wende wurden über 6,5 Milliarden Euro in die Krankenhauslandschaft Sachsens investiert.

Im Sächsischen Krankenhausgesetz (SächsKHG) ist die Pauschalförderung für alle im Krankenhausplan vorgesehenen Krankenhäuser verankert. Die Mittel werden als sogenannte Pauschale ausgereicht. Die Verteilung der Verwendung auf Ausgabepositionen obliegt dem jeweiligen Krankenhaus im Rahmen der Vorgaben des § 15 SächsKHG und der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung selbst.

Die Pauschalförderung lag zuletzt bei jährlich 75 Millionen Euro, die Einzelförderung bei 64 Millionen Euro pro Jahr.